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GEWERBEHOF - UMGESTALTUNG
Rigaerstraße 71- 73 in Berlin- Friedrichshain,
Sommersemester 2008
Einleitung

Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg existieren weiterhin viele in den Wohnquartieren eingestreute Gewerbe- und Fabrikhöfe. Diese bieten vielfältigen Betrieben des Handwerks, der Dienstleister und Freiberufler, aber auch gemeinnützigen Vereinen Standorte nahe ihrer Klientel. Inzwischen entsteht in Friedrichshain aber ein zunehmender Umnutzungsdruck auf diese Gebäude. Private Investoren erstehen alte Fabrikgebäude, mit dem Ziel sie für Wohnzwecke umzubauen. Im Osten Berlins sind die alten Gewerbe- und Fabrikhöfe zumeist nicht über Festsetzungen in den Bebauungsplänen planungsrechtlich für das produzierende Gewerbe gesichert. Zu dem sind die Hofflächen in der Regel kleiner als 3 ha, so dass sie nicht als Gewerbestandorte im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die Gewerbetreibenden, die von steigenden Mieten oder Kündigungen der Mietverträge betroffen sind, ziehen in andere Stadtteile um oder schließen den Betrieb, wenn ihr Kundenkreis auf den Bezirk beschränkt ist. Der Charackter des Bezirks ändert sich. In dieser Hinsicht besteht in der Stadtverwaltung das Einvernehmen einen bestimmten Anteil des Gewerbes im Bezirk halten zu wollen.

Der Entwurf für die Umnutzung des Gewerbehofes in der Rigaerstraße sieht einen gewerblich und zum Wohnen genutzten Hof vor. Die Aufteilung der Nutzung erfolgt in der Vertikalen. In den unteren Geschossen befinden sich Gewerberäume in den oberen Geschossen Wohnräume. Die beiden seitlichen sechsgeschossigen Gebäuderiegel bieten die Möglichkeit der Übernahme von Räumen zur Miete. Der innenstehende diagonale Gebäudekörper besteht aus einzelnen Atelierhäusern, die für Eigentumsbildung vorgesehen sind. Im gesamten Hof in nur der Lieferverkehr gestattet. Ein dauerhaftes Abstellen des Fahrzeugs ist nur in der Tiefgarage erlaubt. Durch die gewerbliche Nutzung der unteren Etagen steht das gesamte Hofgelände offen für Besucher. Es entsteht ein fließender Raum mit zwei `harten` Seiten an den seitlichen Gebäuderiegeln und einer `weichen` Seite im hinteren Hofbereich mit an den Brandwänden entstehender Grünanlage.